FAQ Anmeldung/Finanzierung

Wie kann ich mich für eine Therapie/Abklärung anmelden?

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Damit erhalten wir alle Informationen, um uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Eine Anordnung durch den Hausarzt/Kinderarzt sowie die Angaben zu Ihrer Krankenkasse sind zwingend erforderlich (ausgenommen Privatzahler).

Wie erreiche ich meinen Therapeuten am besten?

Sofern Sie bereits in einer Abklärung oder in einer Therapie bei uns sind, erreichen Sie uns am besten per E-Mail. Wir vereinbaren dann ein zeitnahes Telefonat mit Ihnen. Für Neuanmeldungen benützen Sie bitte das Anmeldeformular.

Wie lange dauert es, bis ich einen Therapieplatz/eine Abklärung erhalte?

Derzeit besteht eine Wartezeit. Wir werden uns für Termine mindesten 4 Wochen im Voraus bei Ihnen melden.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie die Krankenkassenkarte sowie allfällige Berichte zum Erstgespräch mit.

Sind die Kosten für eine Therapie/Abklärung von der Grundversicherung gedeckt?

Ja, die Kosten für eine psychologische Psychotherapie und/oder Abklärung werden von der Grundversicherung übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes und der Franchise. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Anordnung. Die Anordnung kann Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt ausstellen.

Wie läuft der Prozess der Anordnung?

Der Hausarzt/Kinderarzt ordnet die Durchführung einer psychologischen Psychotherapie im Umfang von maximal 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen an. Die Anordnung ist grundsätzlich dem Patienten zu übergeben, der sie beim psychologischen Psychotherapeuten seiner Wahl abgibt. Auf Wunsch des Patienten kann sie auch dem ausführenden psychologischen Psychotherapeuten direkt übermittelt werden.

Hinweis: Der anordnende Arzt muss nicht zwingend den Patienten persönlich gesehen haben. Er kann die Anordnung auch aufgrund eines Telefonats oder aufgrund von Akten ausstellen.

Wie viele Sitzungen übernimmt die Krankenkasse?

Der anordnende Arzt kann insgesamt zweimal eine Anordnung für jeweils 15 Sitzungen ausstellen. Für weitere Sitzungen (nach diesen 30 Sitzungen) bedarf es einer Kostengutsprache durch die Krankenversicherung.

Wie kurzfristig darf ich eine Sitzung absagen, ohne diese bezahlen zu müssen?

Die Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Terminbeginn abgesagt werden (werktags), am besten jedoch so früh wie möglich. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, wird dieser Ihnen privat in Rechnung gestellt.